Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall sollte der erste Weg zum Anwalt führen. Da Versicherer auf die sparsame Verwendung der Beiträge ihrer Versicherungsnehmer bedacht sind, sorgt der Geschädigtenanwalt dafür, dass Sie auf Augenhöhe mit dem Versicherer verhandeln. Der Anwalt führt Sie durch die Schadenregulierung. Unsere Kanzlei steht in ständigem Kontakt mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen. Wir beraten kompetent zur Haftungsverteilung und erläutern Ihnen den Inhalt eines Gutachtens.
Wir beraten Sie, ob eine Reparatur Ihres Unfallfahrzeugs vernünftig ist oder nicht, auf welche Schadensersatzansprüche Sie einen Anspruch haben und wo Sie schnell handeln müssen, um keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zu begehen. Bei schweren Unfallverletzungen melden wir umgehend im Rahmen der Haftungsverteilung einen Vorschuss beim gegnerischen Versicherer an und verhandeln mit diesem über die bestmögliche medizinische Versorgung. Wenn möglich, auch über die vom Krankenversicherer gewährte Leistung hinaus.

Sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, sollte der erste Weg ebenfalls zum Anwalt führen. Der Grundsatz, dass die Staatsanwaltschaft auch entlastende Tatsachen zugunsten des Betroffenen zu ermitteln hat, steht oftmals nur auf dem Papier, hat aber keine Entsprechung in der Wirklichkeit. Ist erst einmal eine unüberlegte Einlassung des Beschuldigten in der Ermittlungsakte, kann sie aus dieser nie mehr gelöscht werden. Wurden Sie in ein Strafverfahren/Ordnungswidrigkeitenverfahren als Beschuldigter verwickelt, werden Sie von uns durch dieses Verfahren begleitet mit dem Blick für Ihre bestmögliche Verteidigung. Diese kann vom Recht auf Schweigen bis zur vollständigen Einlassung zur Sache reichen.

Auf dem Bereich des Vertragsrechts sind wir rund ums Auto tätig. Sei es, dass es bei Beendigung eines Leasingvertrages Streit um den Restwert gibt, sei es, dass Sie es sind, an den das „Montagsauto„ verkauft wurde.

DruckDie Rechtsanwälte Dr. Norbert Meinel und Martin Regner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht.
Sie bilden sich auf diesem Rechtsgebiet ständig fort.