Versicherungsrecht

Unsere Kanzlei hat sich auf das Rechtsgebiet Versicherungsrecht spezialisiert. Vornehmlich werden von uns Versicherer vertreten.
Ist keine unserer Mandantinnen mit der Regulierung befasst, vertreten wir auch Privatmandanten.

Wir sind nicht tätig im Sozialrecht, also wenn Ansprüche gegenüber einem gesetzlichen Versicherer geltend gemacht werden sollen, sondern nur bei privaten Versicherungsverträgen. Wenn Sie Ansprüche gegenüber Ihrem eigenen Versicherer geltend machen, sollten Sie bereits von Anfang an einen Rechtsanwalt einschalten.

Die Vertragsbedingungen der Versicherungsverträge sehen umfangreiche Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers vor. Bei der Anmeldung von Versicherungsleistungen sind Fristen und Obliegenheiten zu beachten, für deren Einhaltung wir bei rechtzeitiger Beauftragung sorgen.
Wir begleiten Sie in Versicherungssachen nicht nur beim Hagelschaden am Fahrzeug, sondern auch dann, wenn Sie durch einen Unfall invalide geworden sind und eine Unfallrente, eine Invaliditätsleistung oder aufgrund Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente geltend machen wollen.

DruckDie Rechtsanwälte Dr. Norbert Meinel, Dr. Klaus Herrmann und Martin Regner sind Fachanwälte für Versicherungsrecht. Sie bilden sich auf diesem Rechtsgebiet ständig fort.